* Die Behördengebühren setzen sich zusammen aus: Verwaltungsgebühren und den Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung.
Der Ausbildungsgrundinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Die tatsächliche Anzahl an Fahrstunden ist von Ihrem persönlichen Lernfortschritt abhängig. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich nach dem Inhalt der Fahrschüler - Ausbildungsverordnung.